Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten
Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa. Er zielt darauf ab, den Zusammenhalt in Europa zu stärken und Länder zu unterstützen, die unter Migrationsdruck stehen. Mit dem Schweizer Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem die bilateralen Beziehungen zu den EU-Partnerländern und zur EU als Ganzes.
Der zweite Schweizer Beitrag sieht eine Investition von 1,302 Milliarden Franken über eine Laufzeit von zehn Jahren bis Ende 2029 vor. Dies entspricht dem gleichen Betrag wie beim Erweiterungsbeitrag. Mit dem Beitrag werden die Staaten unterstützt, die der EU seit 2004 beigetreten sind (Bulgarien, Estland, Kroatien, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern). Für diese hat die Schweiz insgesamt 1,102 Milliarden Franken vorgesehen.
Der zweite Schweizer Beitrag wurde vom Schweizer Parlament am 3. Dezember 2019 genehmigt und am 30. September 2021 freigegeben. Am 30. Juni 2022 unterzeichneten die Schweiz und die EU in Brüssel ein Memorandum of Understanding (MoU), in dem die wichtigsten Parameter des Beitrags wie die Höhe, die Verteilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten und die Grundsätze für die Zusammenarbeit sowie die Umsetzung festgelegt sind.
Bilaterales Rahmenabkommen mit Ungarn
Das Rahmenabkommen über das zweite Kooperationsprogramm zwischen der Schweiz und Ungarn wurde am 8. November 2022 offiziell vom Schweizer Botschafter Jean-François Paroz als Vertreter der Schweiz und vom ungarischen Minister für regionale Entwicklung, Dr. Tibor Navracsics, als Vertreter Ungarns, im Rahmen des zweiten Beitrags der Schweiz an bestimmte EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.
Programme/Projekte in Ungarn
Das schweizerisch–ungarische Kooperationsprogramm hat zum Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Ungarn zu verringern. Als Teil des zweiten Schweizer Beitrags stehen für das Programm bis 2029 Mittel in Höhe von 87,6 Millionen Franken zur Verfügung. Sie sollen für thematische Massnahmen und Projekte, die sogenannten Fördermassnahmen, in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
